Mein Spezialgebiet mit erfolgreichem Abschluss der Fachanwaltsausbildung in Berlin im Jahre 2001 ist das Familienrecht und Verleihung des Fachanwaltstitels im Mai 2008. Mir ist wichtig, Menschen in Konfliktsituationen aus einer Krise herauszuhelfen und habe daher einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Ehe- und Familienrecht gelegt. Gerade in der Trennungs- oder Scheidungssituation sind Sie als Ratssuchende(r) und persönlich Betroffene(r) auf qualifizierte rechtliche und menschliche Betreuung angewiesen. Ich garantiere Ihnen hier meine volle Unterstützung, damit Ihre persönliche und finanzielle Situation wieder ausgeglichen und lebenswert wird.

Meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht umfasst auch den Bereich der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hierzu gebe ich eine eigene homepage mit den wichtigsten rechtlichen Informationen rund um die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung unter www.regenbogenscheidung.de heraus.

Ich stehe Ihnen bei allen Problemen rund um die Vorrausetzung der Trennung und Scheidung, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, das Umgangsrecht, die Ehewohnung, den Hausrat, der elterlichen Sorge und dem Unterhaltsrecht zur Seite. Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und deren Scheitern berate ich Sie gerne.



Regenbogenscheidung/ Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
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Aktuelles rund um das Thema Familienrecht

EGMR bestätigt Standpunkt von ISUV

Rechtsschutz bei überlangen Verfahren

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert Bundesregierung und bestätigt Standpunkt von ISUV


Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 02.09.2010 ?in Sachen Rumpf gegen Deutschland?, weil das Gericht darin anspricht, dass überlange Verfahren in Deutschland ein grundsätzliches Problem sind. Der Gerichtshof rügt zu Recht, dass die Bundesregierung es versäumt hat, einen wirksamen Rechtsbehelf bei überlangen Gerichtsverfahren einzuführen, obwohl bereits 2006 eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung ergangen war. Zwar hat jüngst die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Maßstäben des Urteils gerade bei Umgangs und Sorgerechtsverfahren nicht gerecht wird. ?Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verzögerungsrüge ist in Sorgerechtsverfahren ein reiner Papiertiger. Sie ist erst statthaft nach sechs Monaten, die nächste Rüge kann dann erst wieder nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden. Hier fehlt ein Rechtsbehelf, der Verfahren faktisch beschleunigt.?, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.



Mehr Heiße Luft als mehr Rechtsschutz

Gesetzentwurf: Rechtsschutz bei überlangen Verfahren


Mehr Heiße Luft als mehr Rechtsschutz


Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rechtsschutz bei überlangen Verfahren. Der Gesetzentwurf wird gerade bei Umgangs und Sorgetexttextrechtsverfahren den Ansprüchen des Europäischen Gerichtshofs für Men-schenrechte nicht gerecht. Die vorgesehene Entschädigungsregelung ist in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren kein wirksames Mittel gegen überlange Prozesse. Im Gesetzentwurf wird nicht klar definiert, was ein unangemessen langes Gerichtsverfahren ist. ?Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verzögerungsrüge ist in Sorgerechtsverfahren ein reiner Papiertiger. Sie ist erst statthaft nach sechs Monaten, die nächste Rüge kann dann erst wieder nach einer Wartefrist von sechs Monaten wiederholt werden. Hier fehlt ein Rechtsbehelf, der Verfahren faktisch beschleunigt.?, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest. Der Gesetzentwurf ist im Vergleich zu dem Gesetzentwurf aus dem Jahre 2005 ein klarer Rückschritt. Der Verband hofft, dass im Parlament noch die nötigen Verbesserungen vorgenommen werden.


Vom starren Selbstbehalt zum individuellen Selbstbehalt

Impuls für einen gerechten sozial ausgewogenen Selbstbehalt


Vom starren Selbstbehalt zum individuellen Selbstbehalt


Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat Band 6 seiner Schriftenreihe mit dem Titel ?Vom starren Selbstbehalt zum individuellen Selbstbehalt? herausgegeben. Der Verband möchte mit dieser 60 seitigen Schrift einen Impuls für einen gerechten sozial ausgewogenen Selbstbehalt geben. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, die Kluft zwischen den ständig steigenden Kindesunterhaltssätzen und dem seit Jahren stagnierenden Selbstbehalt vollständig abzubauen. Die Autoren der Broschüre sind OLG Richter Heinrich Schürmann, die Rechtsanwälte Professor Dr. Hans-Peter Braune, Georg Rixe, Dr. Marie-Luise Klees-Wambach, Ralph Gurk, Manfred Hanesch sowie der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler. Heinrich Schürmann ist bekannt als Buchautor und profunder Kenner und Gestalter des Fami-lienrechts und seiner Schnittstellen zu Steuer- und Sozialrecht. Rechtsanwalt Professor Dr. Hans-Peter Braune ist heute rechtspolitischer Sprecher des ISUV. Rechtsanwalt Georg Rixe bundesweit bekannt als profunder und engagierter Kenner des Familienrechts, als Anwalt hat er schon zahllosen Betroffenen geholfen, ihre Anliegen beim Bundesverfassungsgericht oder auch beim Europäischen Gerichtshof sehr erfolgreich zu vertreten. Rechtsanwältin Marie-Luise Klees-Wambach ist Vorstandsmitglied und zuständig für den ISUV-Fachbereich Familienrecht, Rechtsanwalt Ralph Gurk ist Spre-cher des Forums der ISUV-Kontaktanwälte, Rechtsanwalt Manfred Hanesch ist zuständig für den ISUV-Fachbereich Familienrecht & Sozialrecht.


Schluss mit Rechtlos gegenüber dem eignen Kind

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Schluss mit Rechtlos gegenüber dem eignen Kind


Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) be-grüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 420/09). Der Beschluss stärkt nichteheliche Väter in ihrem Bestreben nach Trennung weiterhin gemeinsame Elternverantwortung ausüben zu können. Das höchste deutsche Gericht stellt fest, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig ist, weil gemeinsame elterliche Sorge ausschließlich vom Wohlwollen der Mütter abhängt. Das Gericht stärkt die Rechte von nichtehelichen Kindern, indem es das Kin-deswohl zur alleinigen Richtschnur für Sorge- und Umgangsrecht erklärt. ?Mit dem Beschluss geben die Richter dem Gesetzgeber einen kräftigen Impuls endlich die notwendige Gesetzesänderung vorzunehmen, damit eheliche und nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Gleichzeitig stellt das Gericht klar, nichteheliche Väter sind nicht mehr rechtlos gegenüber dem eigenen Kind?, hebt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler hervor.

Endlich Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder?

Gesetzentwurf gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder

Endlich Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder?


Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Initiative der Koalition hoffentlich eheliche und nichteheliche Kinder kraft Gesetzes gleichzustellen. Praktisch kann dies nur heißen, auch nichteheliche Kinder haben ab Feststehen der Vaterschaft ein gemeinsames Sorgerecht. Damit hätte die Bundesrepublik endlich in Sachen elterliche Sorge und Umgang einen Rechtsstandard, wie er in den anderen europäischen Staaten schon seit vielen Jahren üblich ist. Entscheidend ist, was passiert, wenn die Mutter dagegen Widerspruch einlegt: Kann sie mit einem einfachen Wider-spruch die gemeinsame elterliche Sorge aushebeln? Welche Konfliktlösungen sind im Gesetz vorgesehen? Die Rechtsexpertin der CDU Ute Granold hat zutreffend schon darauf hingewiesen, dass es auf ein genau geregeltes Verfahren und viel mehr noch auf klare Fristen ankommt, wenn die Mutter gegen die gemeinsame elterliche Sorge Widerspruch einlegt.


Ein richtiger Schritt ? wo bleibt die angemahnte Transparenz?

OLG Frankfurt erhöht Selbstbehalt

Ein richtiger Schritt ? wo bleibt die angemahnte Transparenz?


Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt/M., nach dem beabsichtigt ist, den Selbstbehalt für die Unterhaltszahler im OLG-Bezirk Frankfurt ab 01. 01. 2011 auf 950 EURO für Erwerbstätige und auf 800 EURO für Nichterwerbstätige zu erhöhen. ?Das ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, schließlich wurden am 1. 1. 2010 die Kindesunterhaltssätze um 13 Prozent erhöht. Wie aber kam das Oberlandesgericht auf 950 EURO? Hätten es nicht auch 13 Prozent mehr sein müssen, denn die Kosten beispielsweise für Miete und Energie der Unterhaltszahler/innen steigen genauso wie die der Kinder? Sind nicht gleichzeitig die Löhne gesunken? Wo bleibt hier die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zu den Hartz IV Regelsätzen für Kinder angemahnte Transparenz??, kritisiert ISUV-Vorsitzender Josef Linsler. Der Verband fordert, dass die Selbstbehalte in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG-Familiensenate endlich transparent an die jeweiligen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Bezirken angepasst werden.


Reform der Mehrwertsteuer: Richtlinie Kinder- und Familienfreundlichkeit

Reform der Mehrwertsteuer

Richtlinie Kinder- und Familienfreundlichkeit


Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Absicht der Bundesregierung die Mehrwertsteuer zu reformieren. Leitlinie der Reform sollte unbedingt Kinder- und Familienfreundlichkeit sein. Schließlich belasten indirekte Steuern Familien mit Kindern am meisten. Der Verband schlägt eine einheitliche Mehrwertsteuer auf alle Produkte, die direkt von Kindern konsumiert werden, von 7 Prozent vor. Der Blick über die Grenzen zeigt, dass im europäischen Ausland Konsumgüter für Kinder teilweise gar nicht oder reduziert besteuert werden. ?Eine reduzierte Mehrwertsteuer ist ein ganz wichtiger Baustein für den Abbau von Kinderarmut. Insbesondere für geschiedene Eltern mit Kindern ist ein reduzierter Mehrwertsteuersatz eine echte Erleichterung?, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest.


ISUV-Report 124 - Zweitfamilie: Leben unterm Selbstbehalt

ISUV-Report 124


Zweitfamilie ? Leben unterm Selbstbehalt


Nürnberg (ISUV) Die neue Ausgabe der Zeitschrift des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) befasst sich mit aktuellen Themen des Familienrechts und der Familienpolitik. Im Report 124 stehen zwei Themen im Mittelpunkt: Was hat sich für die Zweitfamilien durch die Reform des Unterhaltsrecht geändert sowie die neueste Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht.


Sparen und zukunftsfähig bleiben ? wie geht das?

Sparen und zukunftsfähig bleiben ? wie geht das?


Nürnberg (ISUV). Zu den Sparvorschlägen der Bundesregierung stellt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fest, dass der Sparkurs der Bundesregierung gerade für Unterhaltszahler/Innen, aber auch für Unterhaltsberechtigte richtig ist. Eine Inflation würde die Unterhaltszahlungen ständig entwerten, ein ständiger Kampf um höheren Unterhalt wäre die Folge. Dies liegt weder im Interesse von Unterhaltspflichtigen noch im Interesse von Unterhaltsberechtigten. Der Verband fordert aber, dass nicht bei Kindern gespart werden darf. ?Bildung, Ausbildung und Betreuung sind für uns tabu beim Sparen. Daher kritisieren wir auch die Kürzungen beim Elterngeld.?, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest. Nach Auffassung des ISUV muss aus dem Blickwinkel der kommenden Generationen gespart werden. Des weiteren mahnt der Verband eine stärkere Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht sowie die Einhaltung des Lohnabstandsgebot an.

Geschenke brachten Ränke ? jetzt nicht mehr

Urteil des BGH zu Schwiegereltern-Schenkungen

Geschenke brachten Ränke ? jetzt nicht mehr


Nürnberg (ISUV) Schwiegereltern können bei Scheitern der Ehe ihres Kindes Schenkungen vom Schwiegersohn oder der Schwiegertochter zurückfordern. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt die Entscheidung des BGH ( AZ: XII ZR 189/06), weil sie dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen entspricht und mehr Transparenz schafft. Bisher konnten Schwiegereltern beim Scheitern der Ehe ihres Kindes versuchen, Schenkungen nur mit erheblichem prozessualen Aufwand zurückfordern. Sie mussten nachweisen, dass das eigene Kind beim Zugewinnausgleich nicht angemessen begünstigt wurde. Dies war in der Regel schwierig.