Mein Spezialgebiet mit erfolgreichem Abschluss der Fachanwaltsausbildung in Berlin im Jahre 2001 ist das Familienrecht und Verleihung des Fachanwaltstitels im Mai 2008. Mir ist wichtig, Menschen in Konfliktsituationen aus einer Krise herauszuhelfen und habe daher einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Ehe- und Familienrecht gelegt. Gerade in der Trennungs- oder Scheidungssituation sind Sie als Ratssuchende(r) und persönlich Betroffene(r) auf qualifizierte rechtliche und menschliche Betreuung angewiesen. Ich garantiere Ihnen hier meine volle Unterstützung, damit Ihre persönliche und finanzielle Situation wieder ausgeglichen und lebenswert wird.

Meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht umfasst auch den Bereich der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hierzu gebe ich eine eigene homepage mit den wichtigsten rechtlichen Informationen rund um die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung unter www.regenbogenscheidung.de heraus.

Ich stehe Ihnen bei allen Problemen rund um die Vorrausetzung der Trennung und Scheidung, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, das Umgangsrecht, die Ehewohnung, den Hausrat, der elterlichen Sorge und dem Unterhaltsrecht zur Seite. Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und deren Scheitern berate ich Sie gerne.



Regenbogenscheidung/ Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
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Aktuelles rund um das Thema Familienrecht

Mehr Kinderbetreuung - mehr Gerechtigkeit bei Kinderbetreuung ? mehr Engagemen

Mehr Kinderbetreuung - mehr Gerechtigkeit bei Kinderbetreuung ? mehr Engagement des Staates


Nürnberg (ISUV). Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kriti-siert die teilweise gravierenden Unterschiede bei der Kinderbetreuung. Teilweise kostet die Betreuung in einigen Städten nichts, teilweise müssen Eltern über 3000 EURO Betreuungsgebühren zahlen. ?Das ist ungerecht, weil arme Eltern sich die professionelle Betreuung dann nicht leisten können. Die Kinder müssen zu Hause bleiben und werden weniger gefördert. Eine gute Kinderbetreuung ist aber auch die Voraussetzung, dass beide Elternteile berufstätig sein können. Dies wiederum verhindert Scheidungs- und Kinderarmut.?, hebt der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler hervor. Der ISUV fordert nach Einkommen gestaffelte und nach Geschwistern gestaffelte Gebühren, wobei Kinder aus Erst- und Zweitfamilien als Geschwister berücksichtigt werden. Für Eltern mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2000 EURO soll Kinderbetreuung kostenlos sein. Des Weiteren fordert der Verband, dass die Kinderbetreuung flächendeckend und umfassend ausgebaut wird. In der Praxis bedeutet dies Kinderbetreuung, die mit der Kinderkrippe beginnt, sich im Kindergarten und dann im Schulhort fortgesetzt.


Damit die Trennung der Eltern nicht zum Trauma für die Kinder wird?

Kinderschutz bei Trennung und Scheidung

Damit die Trennung der Eltern nicht zum Trauma für die Kinder wird?


Nürnberg (ISUV). Oft entgleitet den Eltern im Rahmen einer Scheidung der Sinn für das Kindeswohl, teils weil sie zu sehr mit sich selbst beschäftigt sind, teils weil sie die Kinder bewusst für ihre Zwecke instrumentalisieren. Dadurch wird die Scheidung zu einem traumatischen Erlebnis für die Kinder. Kinder verkraften die Trennung nachweislich leichter, wenn die Eltern auch danach gemeinsame Entscheidungen treffen. Entscheidet nur ein Elternteil über Wohl und Wehe der Kinder, fühlt sich der andere benachteiligt, was in der Regel auch eine Belastung für die Kinder bedeutet. Der ISUV Vorsitzende Josef Linsler betont: ?Kinder haben ein Recht darauf, auch mit dem getrennt lebenden Elternteil in Kontakt zu bleiben. Wenn Kinder merken, dass beide Elternteile auch im Alltag erreichbar sind, so ist der Trennungsschmerz eher überwindbar, als wenn ein Elternteil nach der Trennung entsorgt wird. Kinderschutz nach Trennung und Scheidung ist ein Thema, das im neuen Kinderschutzgesetz nicht angesprochen wurde.?


Neues Kinderschutzgesetz ? wirksamerer Kinderschutz?

Neues Kinderschutzgesetz ? wirksamerer Kinderschutz?

Nürnberg (ISUV) Seit 1.1. ist es in Kraft, das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), was zu begrüßen ist, weil es Maßnahmen zum Schutz von Kindern verstärkt. Neu und besonders begrüßenswert ist die Einführung von Familienhebammen, sie sollen Eltern im ersten Lebensjahr betreuen, helfen ? kontrollieren, so dass Kindern keine Gewalt angetan wird. Für Kleinstkinder bringt das Gesetz also eine echte Verbesserung. Ansonsten werden nur Maßnahmen verstärkt, die es früher schon gab. In der Praxis bedeutet dies, Jugendämter, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte und Polizei sollen sich intensiver miteinander vernetzen, Informationen austauschen. ISUV kritisiert allerdings die geringe finanzielle Ausstattung, die für Maßnahmen zur Verfügung steht. Für die Intensivierung des Kinderschutzes wollen Bund und Länder insgesamt gerade einmal im Schnitt zwischen 50 bis 60 Millionen EURO mehr ausgeben.


SPD-Initiative gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder

Begrüßenswert:

SPD-Initiative gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder


Nürnberg (ISUV) Bei den Verhandlungen der Regierungsfraktionen zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder hat sich im Jahre 2011 aus ideologischen Gründen nichts bewegt. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat in mehreren Gesprächen mit Abgeordneten und dem BMJ immer wieder darauf hingewiesen, dass die rechtliche Gleichrangigkeit von Müttern und Vätern außerehelich geborener Kinder schnell in einem Gesetzentwurf umgesetzt werden muss. Bekanntlich ist dies auch der Vorgabe sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs geschuldet. ISUV begrüßt daher die Initiative des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, die zum Ziel hat, die Bundesregierung zum Handeln zu zwingen, indem die SPD einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt.


Report 130: Was brauchen Kinder nach Trennung und Scheidung?

Report 130

Was brauchen Kinder nach Trennung und Scheidung? ?


Chancen für eine erfolgreiche Partnerschaft


Nürnberg (ISUV) Die neue Ausgabe der Zeitschrift des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) befasst sich mit aktuellen Themen des Familienrechts und der Familienpolitik. Im Report 130 stehen folgende Themen im Mittelpunkt: ?Was brauchen Kinder, wenn Eltern sich trennen??, ?Gemeinsame elterliche Sorge ? wo lebt das Kind??, ?Stillstand im Familienrecht?, ?Was ist zu tun vor Eintritt ins Rentenalter??, auch ein Tabuthema wird aufgegriffen: ?Scheidungen als Suizidgefahr?, in der Reihe Familienrecht international werden diesmal die Strukturen des Chinesischen Familienrechts dargestellt. Schließlich wird auch noch im Rahmen eines dreiteiligen Artikels der Frage nachgegangen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine neue Partnerschaft eine Chance hat.


Weihnachten trotz aller Rituale ? ?ein schwieriges Fest?

In geschiedenen Familien mit Kindern


Weihnachten trotz aller Rituale ? ?ein schwieriges Fest?


Nürnberg (ISUV) Nirgendwo schmerzt es mehr, als wenn an Weihnachten der Umgang mit den Kindern verweigert wird. Die Geschenke sind gekauft, verpackt, die Großeltern fragen nach, wann das Enkelkind oder die Enkelkindern kommen - und dann kommt es doch nicht, weil es plötzlich krank geworden ist oder nicht kommen will oder... ?Wird der Umgang an Weihnachten eingeschränkt oder gar verweigert, so empfindet das der ausgesperrte Elternteil und die Kinder, auch wenn letztere nicht offen darüber sprechen, als besondere Härte.?, stellt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler fest. Die Beiträge im ISUV-Forum http://forum.isuv.de/thread.php?threadid=57040external link belegen aber, dass es in den meisten geschiedenen Familien heute ein Umgangsritual an Weihnachten gibt. Dieses Ritual ist meist nur möglich, weil einer der Ehe-maligen sich zurücknimmt, so dass dadurch ?friedliche Co-Existenz? entsteht. Dennoch wird anhand der Beiträge klar, Weihnachten ist bei vielen geschiedenen Familien mit Kindern ein "schwieriges Fest".


Nicht nur Nächstenliebe, sondern Rechte jedes Menschen gegenüber dem Staat

Tag der Menschenrechte


Menschenrechte nicht nur Nächstenliebe, sondern Rechte jedes Menschen gegenüber dem Staat


Nürnberg (ISUV) Der 10. Dezember ist Tag der Menschenrechte. An diesem Tag wird daran erinnert, dass am gleichen Tag vor 63 Jahren die Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. In Deutschland feiert man diesen Tag gerne um sich selbst auf die Schulter zu klopfen und auf Menschenrechtsverletzungen im Ausland zu verweisen. Dazu besteht kein Grund, denn in Deutschland gibt es genügend Menschenrechtsdefizite und in der Schuldenkrise nehmen sie zu. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert insbesondere, dass Menschenrechte und Kinderrechte auf verschiedenste Weise bei Trennung und Scheidung unter die Räder kommen.


Kinder haben Grundrechte ? bisher oft nur auf dem Papier

Kinderrechte ins Grundgesetz


Kinder haben Grundrechte ? bisher oft nur auf dem Papier


Nürnberg (ISUV) Der Bundesrat möchte ?Grundrechte der Kinder? ins Grundgesetz schreiben lassen. Er hat in diesem Ansinnen unsere volle Unterstützung, die Unterstützung aller Mitglieder des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), schließlich erfüllt er damit eine Forderung, die ISUV schon seit Jahrzehnten stellt. Schutz der Kinder vor ?Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung?, all dies steht schon in der UN-Kinderrechtskonvention. Sie trat 1990 in Kraft, sie wurde von 193 Staaten weltweit anerkannt, so viel Anerkennung fand bisher keine andere Konvention der Vereinten Nationen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kritisiert, dass die Standards dieser Konvention 21 Jahre nach ihrem in Krafttreten nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland vielfach nur Makulatur sind.


Neuer ISUV- Bundesvorstand ? Schwerpunkte der Verbandsarbeit

Neuer ISUV- Bundesvorstand ? Schwerpunkte der Verbandsarbeit


Wechselmodell ? Ratgeber ? Netzwerk für Mitglieder


Nürnberg (ISUV) Auf der Delegiertenversammlung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am 12. 11. 2011 in Nürnberg wurde der bisherige Vorsitzende und sein Stellvertreter in geheimer Wahl bestätigt. Josef Linsler (Würzburg) bleibt Bundesvorsitzender, sein Stellvertreter ist weiterhin Manfred Ernst (Magdeburg). Neu in den Bundesvorstand wurden Wolfgang Heubeck, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (Nürnberg) als Schatzmeister, Klaus Bednorz, EDV-Spezialist (Fulda), als Schriftführer gewählt. Zuständig für Rechtspolitik ist künftig Rechtsanwalt und Vorsitzender des ISUV-Kontaktanwaltsforums Ralph Gurk (Wuerzburg), ?Vorstand für neue Medien" ist Max Biermeier (Uhingen), Projektmanager und IT Consultant. Pressesprecherin bleibt Rechtsanwältin Caroline Kistler (München). Die neue Führung des ISUV will sich dafür einsetzen, dass ?nun endlich Nägel mit Köpfen bezüglich gemeinsamer elterlicher Sorge für nichteheliche Kinder gemacht werden?, d. h ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird. Der Verband kritisiert das ?Parteiengezänk auf dem Rücken der Kinder?. ISUV möchte auch das Thema ?Vorsorge nach Trennung und Scheidung? auf die Agenda setzen. Weitere Schwerpunkte des künftigen Agenda Settings sind das ?Wechselmodell?, das in anderen europäischen Ländern erfolgreich praktiziert wird, sowie Altersarmut auf Grund von Trennung und Scheidung.


Regressanspruch für gehörnte Zahlväter

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Kuckuckskindern


Regressanspruch für gehörnte Zahlväter


Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. 11. 2011 ? XII ZR 136/09, weil es dem gehörnten Vater ausdrücklich einen Regressanspruch zubilligt. Die Mutter muss den Namen des leiblichen Vaters nennen, so dass der Scheinvater seine Regressansprüche gegenüber ihm geltend machen kann. ?Das Urteil hilft Vätern, die oft über viele Jahre für ein Kind zahlen, das ihnen unterschoben wurde, von dem sie oft später erst erfahren, dass es nicht ihr ?eigenes? ist. Die Mutter kann sich jetzt nicht mehr einseitig auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen.?, hebt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler hervor. In diesem Zusammenhang verweist der ISUV auch auf das Recht des Kindes seine Herkunft, also auch den leiblichen Vater zu kennen.