Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist weiterhin das Arbeitsrecht. Ich berate Sie im Zusammenhang mit den typischen Themen des Arbeitsrechts:
z.B. Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Betriebsrat, Gratifikation, Kündigung, Lohn und Gehalt, Mitbestimmung, Mutterschutz, Schutz behinderter Menschen, Urlaub, Versetzung, Inhalt arbeitsvertraglicher Pflichten, Wettbewerbsverbote, etc.
Ich prüfe und entwerfe Arbeitsverträge insbesondere unter besonderer Berücksichtigung des zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
In Zusammenhang mit den erheblichen Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses prüfe und entwerfe ich Aufhebungsverträge. Hier sind zahllose rechtliche Regelungen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu beachten, die einen Laien häufig überfordern.
Ich vertrete Sie in Prozessen vor dem Arbeitsgericht, d.h. vor sämtlichen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.